Wozu brauche ich ein Jobcoaching?
Es gibt viele Gründe, weshalb man ein Coaching braucht, z.B wenn man:
Was ist Jobcoaching?
Ein Jobcoaching ist eine von der Agentur für Arbeit und den Jobcentern finanzierte Maßnahme, die es Arbeitsuchenden erleichtern soll, sich leichter in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dabei wird im Rahmen von Coachings dem Arbeitssuchenden geholfen, die Gründe seiner aktuellen Situation zu erkenne, verstehen und zu lösen.
Ein Coaching betrachtet den Menschen in seiner Gesamtheit, analysiert seine persönliche Lebenssituation, Erfahrungen, Stärken sowie Interessen und entwickelt hieraus eine Strategie, um den passenden Beruf zu finden.
Was geschieht im Coaching?
Ein Einzelcoaching findet im vertraulichen Rahmen eines Gesprächs zwischen Teilnehmer und Jobcoach statt. Zehn Termine à 90 min bieten dem Teilnehmer die Chance sich und seine Kompetenzen kennenzulernen, realistisch einzuschätzen und mit seinen Schwächen besser umzugehen.
Im Fokus steht Ihre Fähigkeit sich selbst kritisch zu reflektieren, Ihre Sozialen Kompetenzen auszubauen (Kommunikation, Kritikfähigkeit etc.) sowie sich der eigenen Schwächen bewusst zu werden.
Wir werden daran arbeiten, weg vom Problemorientierten und hin zu leistungsorientierten Handeln zu gehen. Denn das ist eins der Größen Merkmale die Sie zu Ihrem Traumjob führen.
Im Coaching geht es also nicht nur darum berufliche Ziele zu definieren, sondern die Komponenten zu betrachten, die das Erreichen dieser Ziele überhaupt möglich machen. Dazu gehört eben auch die Förderung der sozialen Kompetenzen.
Abschließend lässt sich sagen, dass das Coaching ein Prozess ist, bei dem die Stärken und Schwächen analysiert werden und in eine persönliche Lebens- und Berufsstrategie integriert werden.
Wer kann ein Jobcoaching beantragen?
Ein Coaching kann jeder ALG-I-Empfänger beantragen, der mindestens sechs Wochen innerhalb der letzten drei Monate arbeitslos war.
ALG-II-Empfänger können grundsätzlich auch einen AVGS-Gutschein für ein Coaching bekommen, allerdings liegt die Zusage hierfür im Ermessen des Arbeitsvermittlers.
Wie beantrage ich ein Coaching?
Nach dem Erstgespräch mit einem Jobcoach oder Kundenberater erhalten Sie ein Angebot, das Sie Ihrem Arbeitsvermittler im Jobcenter oder in der Agentur für Arbeit vorlegen.
Stimmt der Arbeitsvermittler dem Jobcoaching zu, wird er Ihnen einen AVGS-Gutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach §45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 4 SGB III) ausstellen, den Sie uns dann zur weiteren Bearbeitung vorlegen. Von uns ausgefüllt, legen Sie diesen Ihrem Arbeitsvermittler vor.
Sobald Sie den Bewilligungsbescheid erhalten, kann das Coaching beginnen und Sie bekommen von uns einen Vertrag!
Besteht nach Ablauf des Coachings weiterer Coaching-Bedarf kann ein weiteres Coaching beantragt werden.
Um sich einen kleinen Überblick zu machen, haben wir ein paar Filmauschnitte vorbereitet.
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